Franziska´s Schönheitsmanufaktur
Weil Du Zeit für Dich brauchst.
Zum Wohlfühlprogramm
Um die klassischen Kosmetikbehandlungen, wie Gesichtsbehandlungen, Waxing, Maniküre und Pediküre abzurunden, biete ich Euch darüber hinaus modernste Methoden, wie das Microneedling, Zahnbleaching, Brow und Lashlifting an.
Auch die Wimpernverlängerung mit verschiedensten Techniken, zähle ich zu meinem umfangreichen Angebot.
Wenn nur die Entspannung im Vordergrund stehen soll, dann bucht Euch eine wohltuende Massage!
Auch die Herren der Schöpfung, können alle Anwendungen buchen, da ich jede Behandlung ganz individuell und Typgerecht auf Euch abstimme !
Meine fachliche Expertise und meine hochwertige Kosmetik, garantiert Euch absolute Resultate und eine tiefe Entspannung !
“Kümmere dich um deinen Körper. Es ist der einzige Ort, den du zum Leben hast “
- Jim Rohm
Zeiten & Absagen
Mein Kosmetikstudio hat keine generellen Öffnungszeiten.
Vereinbare gerne einen Termin, telefonisch oder über WhatsApp.
Behandlungstermine, auch mündlich vereinbarte, gelten als verbindlich .
Sollte ein Termin, aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden können, bitte ich um unverzügliche Absage.
Bitte Termine 48 Stunden vorher Absagen, da diese sonst in Rechnung gestellt werden .
1) Bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen keine Kosten an.
2) Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin verrechnen
wir 70% für die exklusiv für Sie reservierte Zeit. Bei Nichterscheinen ohne
Absage verrechnen wir 100% der Behandlungskosten.
Dies gilt auch für gebuchte Events wie Junggesellenabschiede,Babypartys,
Geburtstage etc.
3) Bei bereits bezahlten Behandlungen (Gutscheine) besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung oder Teilrückerstattung des bezahlten Preises.
4. Die Behandlungszeit beginnt mit dem Eintreffen des Kunden im
Behandlungsraum.
5. Bei Verspätung des Kunden gilt der ursprünglich vereinbarte
Behandlungstermin. Die versäumte Zeit wird nur dann nachgeholt, wenn dies
den weiteren Organisationsablauf nicht beeinträchtigt.
6. Ist die Verspätung des Kunden in einem Maße, dass die gebuchte Behandlung
nicht mehr durchführbar ist, ohne den weiteren Ablauf des Zeitplanes zu stören
und/oder entstünden bei voller Inanspruchnahme für nachfolgende Kunden
Wartezeiten, so behält sich die Auftragnehmerin vor, den Termin mit vollem
Preis zu berechnen, aber entsprechend zu verkürzen, damit folgende Kunden zur
vollen Zufriedenheit behandelt und bedient werden können.